In allen öffentlich zugänglichen Gebäuden sind Handläufe an beiden Seiten der Treppe vorgeschrieben, damit stets jeder Besucher einen sicheren Halt auf der Treppe hat. Diese Vorschrift gilt auch für denkmalgeschützte Gebäude, da die Rechtsprechung die Sicherheit der Benutzer über den Denkmalschutz stellt.
Auch im privaten Bereich bieten Handläufe eine Festhalte- und Führungsmöglichkeit auf Treppen und Rampen.
Um die Sicherheit beim Treppensteigen zu gewährleisten und insbesondere ältere Menschen vor Stürzen zu bewahren, bieten wir Ihnen Handläufe in diversen Formen und unterschiedlichen Materialien an. Wir beraten Sie gerne zur Architektur und dem Design.